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Vereinsstatuten

Country Club Zufikon Vereinsstatuten

1. Sinn und Zweck

Der Country Club Zufikon wurde im Jahre 1997 gegründet zur Pflege und Förderung der traditionellen und neuzeitlichen Country Musik, vor allem der Musikszene Schweiz. Sinn und Zweck sind gemeinsame Konzertbesuche und monatliche Treffen um ein kameradschaftliches und geselliges Leben unter den Mitgliedern zu erstreben.Der Country Club Zufikon ist politisch und Konfessionell neutral und unabhängig.

2. Mitgliedschaft

Mitglied kann jedermann (Frau) werden, der unbescholtenen Rufes und gewillt ist, die Bestrebungen des Country Club nach bestem Wissen und Können zu unterstützen.

Die Mitgliedschaft kann durch Empfehlung eines Aktiven erworben werden. Über die definitive Aufnahme entscheidet, nachdem sich der Kandidat während eines Jahres bewährt hat, auf Antrag des Vorstandes, die Generalversammlung.

3. Austritte und Ausschluß

Ein Aktiver kann zu jeder Zeit aus dem Club austreten, wenn er seinen Entschluß schriftlich begründet vorlegt. Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Mißachtung der Kameradschaft oder bei grobem Verstoß gegen gute Sitte und Moral, durch geheime Abstimmung mit zwei drittel Mehrheit der anwesenden Aktiven anläßlich der Generalversammlung ausgeschlossen werden.Mit dem Austritt bzw. Ausschluß verliert das Mitglied jeglichen Anspruch auf das Clubvermögen und es wird vom Beschluß schriftlich in Kenntnis gesetzt.

4. Die Generalversammlung

Bildet das oberste Organ des Country Club. Sie wird vom Vorstand, vom Präsidenten oder wenn zwei Drittel aller Mitglieder es verlangen einberufen.Die GV ist beschlußfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Besetzung des Vorstands muss jedoch mindestens aus drei Mitglieder bestehen. Davon Präsident oder Vizepräsident und Aktuar oder Kassier.Alle Mitglieder werden 10 Tage vor der GV benachrichtigt.

5. Außerordentliche GV

Der Vorstand kann, wenn nötig eine außerordentliche GV einberufen. Sie kann auch von zwei dritteln aller Aktiven verlangt werden.

6. Kompetenz der Generalversammlung

a) Begrüßung und Wahl der Stimmenzähler
b) Abnahme des Protokolls der letzten GV
c) Abnahme der Jahresrechnung
d) Bericht der Rechnungsrevisoren
e) Wahlen des Vorstandes / der Rechnungsrevisoren
f) Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern
g) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
h) Verschiedenes

7. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Fünf Mitgliedern :
– Präsident
– Vizepräsident
– Aktuar
– Kassier
-Beisitzer

8. Amtsdauer

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre mit wiederwählbarkeit.

9. Der Präsident

Leitet die Überwachung der gesamten Vereinstätigkeit. Er bereitet Vorstandsitzung und Generalversammlung vor. Er hat den Vorsitz an Sitzung und Versammlung. Er vertritt den Club nach außen.

10. Der Vizepräsident

Besorgt die Unterstützung des Präsidenten im Allgemeinen. Es können ihm auch andere Funktionen innerhalb des Vorstandes übertragen werden.

11. Der Aktuar

Ist zuständig für Protokollführung und Vereinskorrespondenz.

12. Der Kassier

Erstellt und führt die Vereinsbuchhaltung mit Abschluß zwei Wochen vor der GV, mit Berichterstattung über den Stand des Vermögens

13. Der Beisitzer

Ihm kann die Vertretung von Aktuar und Kassier übertragen werden. Er ist behilflich bei Organisation von Ausflügen usw.

14. Die Rechnungsrevisoren

Das Kassabuch wird zwei Wochen vor der GV von zwei Revisoren eingesehen und auf seine Richtigkeit geprüft.

15. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins hat in der Regel der Vorstand zu entscheiden. Gerichtsstand ist Bremgarten.

16. Statutenrevision

Über Statutenrevision kann nur Beschluß gefaßt werden, wenn mindestens zwei drittel aller
Mitglieder anwesend sind. Die Annahme der einzelnen revidierten Artikel erfolgt sodann mit absolutem Mehr.

17.  Auflösung

Der Country Club Zufikon kann nicht aufgelöst werden, solange sich drei Mitglieder zur Aufrechterhaltung desselben bereit erklären. Sollte trotzdem eine Auflösung stattfinden, muss das gesamte Vermögen dem Gemeinderat Zufikon übergeben werden.

18. Statutenanerkennung

Alle Mitglieder anerkennen diese Statuten und erklären sich damit einverstanden. Diese Statuten treten am 1. Januar 1997 in Kraft.

19. Die Gründungsmitglieder

Der Präsident : Hanspeter Gröflin
Im Winkel 2
5621 Zufikon

Der Vizepräsident : Marcel Wasescha
Zugerstr. 20
5621 Zufikon

Der Aktuar : Marco Karli
Algierstr. 9
5621 Zufikon

Der Kassier : Peter Schulthess
Honerethof 6
8962 Bergdietikon

Der Beisitzer : Peter Strebel
Marktgasse 6
5620 Bremgarten

Zufikon, 1. Januar 1997

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