Country Club Zufikon
Vereinsstatuten
1. Sinn und Zweck
Der Country Club Zufikon wurde im Jahre 1997 gegr�ndet zur
Pflege und F�rderung der traditionellen und neuzeitlichen Country Musik, vor allem der Musikszene Schweiz. Sinn und Zweck sind gemeinsame Konzertbesuche und monatliche Treffen um ein kameradschaftliches und
geselliges Leben unter den Mitgliedern zu erstreben.Der Country Club Zufikon ist politisch und Konfessionell neutral und unabh�ngig.
2. Mitgliedschaft
Mitglied kann jedermann (Frau) werden, der unbescholtenen Rufes
und gewillt ist, die Bestrebungen des Country Club nach bestem Wissen und K�nnen zu unterst�tzen.
Die Mitgliedschaft kann durch Empfehlung eines Aktiven erworben
werden. �ber die definitive Aufnahme entscheidet, nachdem sich der Kandidat w�hrend eines Jahres bew�hrt hat, auf Antrag des Vorstandes, die Generalversammlung.
3. Austritte und Ausschlu�
Ein Aktiver kann zu jeder Zeit aus dem Club austreten, wenn er
seinen Entschlu� schriftlich begr�ndet vorlegt. Ein Mitglied kann aus wichtigen Gr�nden, insbesondere bei Mi�achtung der Kameradschaft oder bei grobem Versto� gegen gute Sitte und Moral, durch geheime Abstimmung mit
zwei drittel Mehrheit der anwesenden Aktiven anl��lich der Generalversammlung ausgeschlossen werden.Mit dem Austritt bzw. Ausschlu� verliert das Mitglied jeglichen Anspruch auf das Clubverm�gen und es wird vom
Beschlu� schriftlich in Kenntnis gesetzt.
4. Die Generalversammlung
Bildet das oberste Organ des Country Club. Sie wird vom
Vorstand, vom Pr�sidenten oder wenn zwei Drittel aller Mitglieder es verlangen einberufen.Die GV ist beschlu�f�hig, ohne R�cksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Besetzung des Vorstands muss jedoch
mindestens aus drei Mitglieder bestehen. Davon Pr�sident oder Vizepr�sident und Aktuar oder Kassier.Alle Mitglieder werden 10 Tage vor der GV benachrichtigt.
5. Au�erordentliche GV
Der Vorstand kann, wenn n�tig eine au�erordentliche GV
einberufen. Sie kann auch von zwei dritteln aller Aktiven verlangt werden.
6. Kompetenz der Generalversammlung
a) Begr��ung und Wahl der Stimmenz�hler
b) Abnahme des Protokolls der letzten GV
c) Abnahme der Jahresrechnung
d) Bericht der Rechnungsrevisoren
e) Wahlen des Vorstandes / der Rechnungsrevisoren
f) Aufnahme und Ausschlu� von Mitgliedern
g) Festsetzung der Mitgliederbeitr�ge
h) Verschiedenes
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus folgenden F�nf Mitgliedern :
– Pr�sident
– Vizepr�sident
– Aktuar
– Kassier
-Beisitzer
8. Amtsdauer
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder betr�gt zwei Jahre mit wiederw�hlbarkeit.
9. Der Pr�sident
Leitet die �berwachung der gesamten Vereinst�tigkeit. Er
bereitet Vorstandsitzung und Generalversammlung vor. Er hat den Vorsitz an Sitzung und Versammlung. Er vertritt den Club nach au�en.
10. Der Vizepr�sident
Besorgt die Unterst�tzung des Pr�sidenten im Allgemeinen. Es
k�nnen ihm auch andere Funktionen innerhalb des Vorstandes �bertragen werden.
11. Der Aktuar
Ist zust�ndig f�r Protokollf�hrung und Vereinskorrespondenz.
12. Der Kassier
Erstellt und f�hrt die Vereinsbuchhaltung mit Abschlu� zwei
Wochen vor der GV, mit Berichterstattung �ber den Stand des Verm�gens
13. Der Beisitzer
Ihm kann die Vertretung von Aktuar und Kassier �bertragen
werden. Er ist behilflich bei Organisation von Ausfl�gen usw.
14. Die Rechnungsrevisoren
Das Kassabuch wird zwei Wochen vor der GV von zwei Revisoren
eingesehen und auf seine Richtigkeit gepr�ft.
15. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins hat in der Regel der
Vorstand zu entscheiden. Gerichtsstand ist Bremgarten.
16. Statutenrevision
�ber Statutenrevision kann nur Beschlu� gefa�t werden, wenn mindestens zwei drittel aller
Mitglieder anwesend sind. Die Annahme der einzelnen revidierten Artikel erfolgt sodann mit absolutem Mehr.
17. Aufl�sung
Der Country Club Zufikon kann nicht aufgel�st werden, solange
sich drei Mitglieder zur Aufrechterhaltung desselben bereit erkl�ren. Sollte trotzdem eine Aufl�sung stattfinden, muss das gesamte Verm�gen dem Gemeinderat Zufikon �bergeben werden.
18. Statutenanerkennung
Alle Mitglieder anerkennen diese Statuten und erkl�ren sich
damit einverstanden. Diese Statuten treten am 1. Januar 1997 in Kraft.
19. Die Gr�ndungsmitglieder
Der Pr�sident : Hanspeter Gr�flin
Im Winkel 2
5621 Zufikon
Der Vizepr�sident : Marcel Wasescha
Zugerstr. 20
5621 Zufikon
Der Aktuar : Marco Karli
Algierstr. 9
5621 Zufikon
Der Kassier : Peter Schulthess
Honerethof 6
8962 Bergdietikon
Der Beisitzer : Peter Strebel
Marktgasse 6
5620 Bremgarten
Zufikon, 1. Januar 1997